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Impressum


Olga Netzer Personalberatung
Siegfried-Fussenegger-Str. 7a
A-6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0) 5572 204137
Fax: +43 (0) 5572 204137
Mobil: +43 (0) 664 4253601

E-Mail: office@on-personalberatung.at
Internet: www.on-personalberatung.at

Rechtsform: Einzelunternehmen

Geschäftsführung: Olga Netzer

Informationspflicht lt. §5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz

Fachgruppe als Mitglied der Wirtschaftskammer: Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganistoren, eingeschränkt auf Personalberatung

Unsere Bestimmungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gerichtsstand: Bezirksgericht Dornbirn

Bankverbindung:
BAWAG P.S.K.
IBAN: AT89 6000 0701 1005 4503
BIC: BAWAATWW

Haftung:
Die Olga Netzer Personalberatung übernimmt trotz gewissenhafter und korrekter Darstellungen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Website.

Copyright:
Sämtliche Darstellungen und Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte bleiben vorbehalten. So ist ein rechtliches Zuwiderhandeln wie zum Beispiel Verarbeiten, Vervielfältigen, Veröffentlichen des Inhalts der Website oder von Teilen daraus untersagt und zieht rechtliche Folgen wie Abmahnung und Schadenersatzansprüche nach sich.


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Olga Netzer Personalberatung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Tätigkeitsbereich

Die Olga Netzer Personalberatung ist als Unternehmensberatung ausschließlich im Bereich Personalmanagement tätig und betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeitsvermittlung. Sie sieht ihren Erfolg in der Durchführung von bestimmten Dienstleistungen. Die Kernkompetenzen umfassen Rekrutierung, insbesondere die Suche von Fach- und Führungskräften auf Angestelltenebene, Personalentwicklung, Personalmarketing, Beratung in Gehaltsfragen sowie Beratung im Bewerbermanagement, wie Beratung und Begleitung in Bewerbungsprozessen oder Karriereplanung.

Geheimhaltung

Die Olga Netzer Personalberatung verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten der Auftraggeber sowie Bewerber auch nach Ende des Vermittlungsauftrags. Ebenso ist es für den Auftraggeber verbindlich, alle Vermittlungsangebote der Olga Netzer Personalberatung absolut geheim zu halten und nicht an andere Firmen oder auch Beteiligungen weiter zu geben. Sollte es dennoch der Fall sein, dass von der Olga Netzer Personalberatung übermittelte Präsentationsunterlagen von Bewerberkandidaten durch den Auftraggeber weitergegeben werden, dann gilt der Auftrag ebenso als ausgeführt und das Honorar wird fällig.

Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Olga Netzer Personalberatung auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Olga Netzer Personalberatung bekannt werden.

Honorar

Für die Dienstleistungen erhält die Olga Netzer Personalberatung ein Honorar gemäß der Vereinbarung mit dem jeweiligen Auftraggeber und wird nach dem zwischen Auftraggeber und vermittelten Bewerber vereinbarten Jahresbruttoeinkommen (inkl. evt. Prämien, Zulagen u.a. Gehaltsbestandteilen) errechnet. Das Recht auf Vorlage der entsprechenden Nachweise bleibt der Olga Netzer Personalberatung vorbehalten. Das Honorar wird nach Abschluss des Vermittlungsauftrags, das heißt, nach Abschluss des Dienstvertrags zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Bewerber und nach Rechnungseingang fällig, wenn nichts anderes vereinbart wird. Sollte ein von Olga Netzer Personalberatung vorgeschlagener Bewerber innerhalb von einem Jahr nach Erteilung seiner Daten an den Auftraggeber, trotz vorheriger Ablehnung durch den Auftraggeber, ein Dienstverhältnis bei ihm eingehen, gilt dieser Kandidat als durch Olga Netzer Personalberatung vermittelt und das Honorar wird fällig. Im Falle des Vorschlags eines Bewerbers, welcher sich bis drei Monate vorher beim Auftraggeber direkt beworben hat, wird der Auftraggeber die Olga Netzer Personalberatung unverzüglich darüber informieren und es wird bei Anstellung dieses Bewerbers kein Honorar fällig. Eventuelle Reisekosten oder Spesen fallen nur nach Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Olga Netzer Personalberatung an.

Haftung

Für Schäden, welche durch falsche Angaben von Fähigkeiten oder Eigenschaften oder Zeugnisfälschungen der vermittelten Bewerber entstehen, haftet die Olga Netzer Personalberatung nicht, es sei denn dem Auftragnehmer wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit als Schadensursache nachgewiesen.

Gerichtsstand ist Dornbirn.
Dornbirn, 20.06.2016